Die Höhe der Betreuungskosten ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern.
Bitte melden sie sich hierzu beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Münster.
An elf Monaten erhalte ich 40 € Essensgeld von Ihnen, welches Sie selbstverständlich quittiert bekommen. Der zwölfte Monat entfällt auf Grund der betreuungsfreien Zeit.
Als Vertrag nutzen wir die Betreuungsvereinbarung, die wir vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien erhalten. Die Betreuungsvereinbarung ist ein Heft indem wichtige Punkte erklärt und festgehalten werden.